Zum Jahreswechsel soll die Praxis-IT Praxen zusätzliche Hilfen zur Diagnosenverschlüsselung zur Verfügung stellen. Das soll die Kodierqualität verbessern helfen – und harte Kodierrichtlinien umgehen.
Im ersten Quartal 2021 wurde das Post-COVID-Syndrom bei über 110 .000 Patientinnen und Patienten dokumentiert. Die überwiegende Mehrheit der Betroffenen hat nach Zi-Angaben Vorerkrankungen.
Ab Januar soll die Praxis-IT Ärztinnen und Ärzten mehr Unterstützung bei der Verschlüsselung der Diagnosen geben. KBV-Spezialistin Anna Maria Raskop empfiehlt im Interview, den Ball flach zu halten.
Bis Ende März 2022 können Ärzte bei jedem Patientenkontakt für den erhöhten Hygieneaufwand die GOÄ 383 analog zum 2,3-fachen Satz veranschlagen. Das entspricht 4,02 Euro.
Rückwirkend zum 1. Dezember können Praxen einen höheren Betrag für SARS-CoV-2-Schnelltests in Rechnung stellen. Die Regelung gilt zunächst bis Ende Januar.
Fast auf den Tag genau vor einem Jahr beschloss der GBA, das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz in den GKV-Katalog aufzunehmen. Jetzt ist auch die EBM-Abrechnung geregelt.