Vor zwei Jahren und drei Monaten wurde der PCR-Test auf SARS-CoV-2 bereits Regelleistung in der GKV. Seitdem ist der Test mehrfach abgewertet worden. Die nächste Stufe nach unten folgt zum 1. Juli.
Der Austausch der Konnektoren wirft seine Schatten voraus. Noch gibt es keine Finanzierungsvereinbarung. Von ersten Angeboten ihrer Dienstleister vor Ort fühlen sich manche Ärzte verunsichert.
Auch ärztliche Kontrollen nach Verordnung nur vorläufig in das DiGA-Verzeichnis aufgenommener Apps können gemäß einer neuen Anlage 34 BMV-Ä seit 1. Mai abgerechnet werden.
Die Hamburger Staatsanwaltschaft legt Ärzten zur Last, Beihilfe zu unerlaubten Diagnosekorrekturen geleistet zu haben. Dem widersprechen jedoch die Mitwirkungspflichten der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Nur wenige Europäer schöpfen die Optionen der EU-Patientenmobilitätsrichtlinie aus und lassen sich im Ausland behandeln. Insgesamt dominieren wenige Länder das Geschehen – so Deutschland als Zielland.