1,7 Millionen Euro Schadenersatz klagt das Kreisklinikum Groß-Gerau vom Gesundheitsministerium ein. Im „ÄrzteTag“-Podcast erläutert Geschäftsführerin Professor Erika Raab Gründe und Erfolgsaussichten für die Klage.
Der Ersatzkassenverband vdek in Hessen droht der KV mit aufsichts- wie vertragsrechtlicher Prüfung, sollte mit dem Aufruf der Sicherstellungsauftrag gefährdet sein. Unbehagen gibt es auch bei der AOK.
Vereinbarung statt Verordnung: KBV, GKV-Spitzenverband und DKG haben sich auf einen neuen Katalog für ambulantisierbare Leistungen geeinigt. Die neuen Leistungen sollen nun kalkuliert werden.
Der Verband der Diagnostica-Industrie hat den massiven Umsatzrückgang 2023 abgehakt. Die Branche konzentriert sich auf die regulatorischen Großbaustellen, um die Innovationskraft zu gewährleisten.
Die Kinder- und Jugendmedizin hat politisch viel erreicht – und noch einiges vor. Im Interview mit der Ärzte Zeitung sprechen Michael Hubmann und Tilo Radau vom BVKJ über abgeschaffte Budgets, Nebenwirkungen, Haifische und MVZ als Familienbetriebe.
Insgesamt 74 Hinweisen auf ärztliches Fehlverhalten ist die KV Nordrhein 2022 und 2023 nachgegangen. Bei weniger als der Hälfte stellte sie einen Verstoß gegen vertragsärztliche Pflichten fest.
Lauterbachs jüngste Pläne für ein Gesundheitsversorgungsgesetz (GVSG) stoßen bei Ärzteverbänden und Krankenkassen auf ein geteiltes Echo: Die Reaktionen reichen von „notwendigen Reformen“ bis zu „buntem Gemischtwarenladen“.
GKV-Spitzenverband und AOK-Bundesverband erinnern an die Herausforderung, die Kassenfinanzen nachhaltig zu stabilisieren. Solidarität wird auch von den Leistungserbringern eingefordert.
Zwei neue Pauschalen für Hausärzte, mindestens 30 Euro Boni für HZV-Versicherte, 300 Euro Bagatellgrenze: Der neue Gesetzentwurf aus dem Hause Lauterbach zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) hält einiges bereit. Und die Versicherten dürfen noch mehr zahlen.
Da die Krankenkassen in Nordrhein für 2024 mehr Geld für den Notdienst bereitstellen, sinkt die feste Pauschale, die Vertragsärztinnen und -ärzte als Beitrag zur Finanzierung zahlen müssen.
Ungewöhnlicher Aufruf der KV Hessen: Mittels eines „Not-Honorarverteilungsmaßstabs“ sollen Praxen die Möglichkeit bekommen, ihre Leistungsmenge der nach KV-Sicht zu geringen Honorarmenge anzupassen. Vulgo: Leistungen nicht anzubieten.
In der letzten Märzwoche gilt’s: KBV, DKG und GKV-Spitzenverband sollen die nächste Runde für zu ambulantisierende Leistungen festlegen. Die Pneumologen wären gerne dabei und haben schon mal kalkuliert.