Stellungnahme des Senats

Berlin will U 10 bis J 2 zur Regelleistung der Kassen machen

Das Land Berlin spricht sich dafür aus, die U 10, U 11 und J 2 zur Regelleistung der Krankenkassen zu machen. Zur Not will es „weiterführende Initiativen„ prüfen, teilt die Gesundheitssenatorin mit.

Veröffentlicht:

Berlin. Der Berliner Senat hat eine Stellungnahme beschlossen, in der die Übernahme der Vorsorgeuntersuchungen U 10, U 11 und J 2 als Regelleistungen aller gesetzlichen Krankenkassen gefordert wird. Das teilte Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD) am Dienstag mit. Das Abgeordnetenhaus hatte den Senat Anfang Mai dazu aufgefordert, sich für eine entsprechende Regelung auf Bundesebene einzusetzen.

„Wir müssen noch mehr für die physische und psychische Gesundheit unserer Jugendlichen tun“, sagte Czyborra laut einer Pressemeldung. Der Senat werde die Entscheidungen auf Bundesebene „aufmerksam verfolgen und notfalls initiativ werden“, um auch die Vorsorgeuntersuchungen fest zu etablieren.

Die Senatorin wies darauf hin, dass der Gemeinsame Bundesausschuss im vergangenen August beschlossen hat zu prüfen, ob eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung für Kinder zwischen neun und zehn Jahren (U 10) in die Kinder-Richtlinie aufgenommen wird. Der G-BA will dazu ihren Worten zufolge im Juli 2025 entscheiden.

Die Vorsorgeuntersuchungen U 10, U 11 und J 2 sind derzeit keine Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen, sondern werden teils freiwillig übernommen. (eb)

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