Die KV Bayerns feiert das Urteil gegen die TeleClinic als Erfolg – und richtet eine Empfehlung an Vertragsärzte, bei der Nutzung von Videodienste-Anbietern auf bestimmte Inhalte zu achten.
Sozialrecht schlägt Evidenzbasierte Medizin. Sollten Ärzte wirklich etwas machen und abrechnen, das nachweislich nutzlos ist? Nur weil es im Leistungskatalog steht? Das Beispiel der digitalen rektalen Untersuchung.
Die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg hat eine analoge Form des „Tinderns“ erprobt: Hausärzte, die eine Nachfolge suchen, präsentieren sich beim Speeddating-Termin jungen Kollegen. Binnen fünf Minuten könnte sich entscheiden, ob es funkt.
Nur noch ein kleiner Prozentsatz des Hausärzte-Gesamthonorars in der KV Berlin unterfällt künftig der Budgetierung. Was wird nun aus der Schmerztherapie und Sonografie?
In einem Rechtsstreit zwischen der KV Bayerns und der Online-Plattform TeleClinic gibt es ein Urteil. In einigen Punkten obsiegte die KV gegen den Vermittler von Videosprechstunden. Dieser kündigt Rechtsmittel an.
Seit dem 1. Juli ist eine Potenzialerhebung bei allen Versicherten Pflicht, denen zum ersten Mal außerklinische Intensivpflege verordnet wird. Nur dann kann die GOP für die Verordnung abgerechnet werden.
Auch bei einem nicht fertiggestellten Gutachten kann ein vom Gericht ernannter ärztlicher Sachverständiger eine Vergütung verlangen. Es müssten alle erforderlichen Vorbereitungsarbeiten und erbrachten Leistungen honoriert werden, so das Gericht.
Das Rennen um die Erstbefüllung der elektronischen Patientenakte dürfte nicht mehr lange dauern. Die Chance auf das einfach verdiente Honorar sollte keine Praxis verstreichen lassen. Denn befüllt ist jede ePA ganz schnell.
Über Jahrzehnte ist nichts passiert, jetzt steht das Fenster für eine GOÄ-Reform weit offen. Der Druck auf das Bundesgesundheitsministerium, die Novelle zügig anzugehen, wächst. Doch es gibt noch andere, die mitziehen müssen.
Nach der Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium und die Bundes- und Landesfinanzministerien könnte die neue GOÄ am 1. Januar 2027 in Kraft treten, glaubt Dr. Klaus Reinhardt.
Die Bevölkerung solle darauf vertrauen können, dass sie bei Bedarf gut versorgt werde, dafür trügen auch Ärzte eine große Verantwortung, betont die Führungsspitze der Ärztekammer Westfalen-Lippe.
Es muss nicht immer der Kinderarzt sein: Auch Hausärztinnen und Hausärzte können die Gesundheitsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche vornehmen. Zwei Kollegen geben Tipps zum Vorgehen – und erklären, was bei der Abrechnung unbedingt beachten werden sollte.
Bei der Hotline Impfen werden Ihre Impf-Fragen aus der Praxis evidenzbasiert und fachkundig beantwortet. Diesmal geht es um die Frage, ob Krankenkassen die Kosten für FSME-Impfungen auch außerhalb von Risikogebieten übernehmen.