Die Retaxierung von Apothekerrechnungen auf Null - eine Strafmaßnahme der Kassen, wenn Apotheker Rezepte nicht korrekt bedienen - verstößt nicht gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb zwei Apothekerbeschwerden gar nicht erst zur Entscheidung angenommen.