Null-Retax

Verfassungsgericht weist Apotheker ab

Die Retaxierung von Apothekerrechnungen auf Null - eine Strafmaßnahme der Kassen, wenn Apotheker Rezepte nicht korrekt bedienen - verstößt nicht gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb zwei Apothekerbeschwerden gar nicht erst zur Entscheidung angenommen.

Martin WortmannVon Martin Wortmann und Christoph WinnatChristoph Winnat Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Bei der Abgabe von Arzneimitteln haben die Apotheken keine Wahl. Sie müssen sich zwingend an die Rabattverträge halten, die die Krankenkassen mit einzelnen Herstellern geschlossen haben. Das bestätigte das Bundesverfassungsgericht in in einem am Dienstag dieser Woche veröffentlichten Beschluss.

Es billigte damit die "Retaxierung auf Null", also die unter Kassen verbreitete Gepflogenheit, für ein nicht korrekt bedientes Rezept überhaupt kein Geld zu erstatten.

Unter anderem wird so verfahren, wenn Apotheker zwar das Produkt eines Rabattpartners der betreffenden Kasse hätten abgeben können, es aber - obwohl der Arzt das Aut-idem-Kreuz nicht gesetzt hat - nicht getan haben.

Damit unterlagen nun endgültig zwei Apotheker in Musterverfahren gegen die Techniker Krankenkasse. In beiden Fällen ging es um den Wirkstoff Ranitidin. Die Apotheker gaben jeweils andere Produkte ab als das, für das bei der TK ein Rabattvertrag besteht. Die TK retaxierte "auf Null". Die Apotheker meinen, dies greife übermäßig stark in ihre Berufsfreiheit ein. Sie müssten zumindest eine Vergütung in Höhe des rabattierten Preises erhalten, also der Kosten, die die Kasse ohnehin gehabt hätte.

Doch schon das Bundessozialgericht (BSG) sah das anders und gab der TK Recht. Solange der Arzt auf dem Rezept nicht das Aut-idem-Feld ankreuzt und damit den Austausch ausschließt, habe der Versicherte laut Gesetz ausschließlich Anspruch auf das rabattierte Arzneimittel.

Null-Retax ist nicht unzumutbar

Nur durch Abgabe dieses Medikaments könne daher die Apotheke den Anspruch des Versicherten erfüllen. Der Gesetzgeber habe die Rabattverträge strikt durchsetzen wollen.

Die dagegen gerichteten Verfassungsbeschwerden blieben nun ebenfalls ohne Erfolg. Sie wurden vom Bundesverfassungsgericht gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Es sei Sache der Fachgerichte, die geltenden Gesetze auszulegen, betonten die Karlsruher Richter.

Rechtsverstöße des Bundessozialgerichtes seien nicht ersichtlich. Auch der Eingriff in die Berufsfreiheit sei gerechtfertigt. Denn es liege auf der Hand, dass der komplette Honorarverlust "stärkere Wirkungen für die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots zeigt".

Das Bundesverfassungsgericht wollte in der Retaxierung auf Null auch keine Unzumutbarkeit erkennen. Die Beschwerdeführer, heißt es, hätten "das Ausmaß einer wirtschaftlichen Betroffenheit weder in Hinblick auf ihre eigenen Betriebe noch in genereller Hinsicht hinreichend konkret dargelegt".

Und schließlich hätten es die Apotheker selbst in der Hand "ihre Vergütungsansprüche durch ein pflichtgemäßes, dem Substitutionsgebot entsprechendes Ausgabeverhalten zu verdienen und für sich zu sichern".

Apotheker appellieren an die Politik

In einer ersten Stellungnahme bedauerte der Deutsche Apothekerverband die Entscheidung der Verfassungsrichter und ließ durchblicken, nun bilateral mit den Kassen eine Verständigung zu suchen.

"Wenn der Apotheker den Patienten beraten, an ihn ein Arzneimittel abgegeben und ihn damit pharmazeutisch korrekt versorgt hat, darf er dafür doch nicht auch noch hart bestraft werden. Da er lediglich das Arzneimittel eines anderen Herstellers ausgewählt hat, müsste in jedem Fall wenigstens der Wareneinsatz erstattet werden", kommentierte der DAV-Vorsitzende Fritz Becker.

Weiter heißt es in einer Verbandsmitteilung, eine rahmenvertragliche Lösung mit dem GKV-Spitzenverband, um die Null-Retaxierung aus der Welt zu schaffen, sei nicht in Sicht. Becker: "Deshalb müssen wir nun mit einzelnen Kassenverbänden oder großen Krankenkassen sprechen".

Allzu große Hoffnungen, auf diesem Weg weiter zu kommen, hegt der Verbandsvorsitzende Becker aber offenbar nicht. Denn eine "belastbare bundeseinheitliche Lösung des Problems", so Becker, werde "es nur geben, wenn die Politik interveniert".

Man appelliere "an Bundestag und Bundesregierung, sich für die Versorgungssicherheit der Patienten einzusetzen".

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Hin und wieder erinnern

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