Alle GKV-Versicherten haben in der Impfsaison 2018/2019 Anspruch auf einen Vierfach-Impfstoff gegen Influenza. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA hat jetzt die Schutzimpfungs-Richtlinie an die STIKO-Empfehlungen angepasst.
Mit gut 5,75 Millionen Euro haben die Mitglieder der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA) im Jahr 2017 Patientenorganisationen im In- und Ausland unterstützt.
Schluss mit den Unsicherheiten für Ärzte und Kassenpatienten: In der nächsten Grippe-Saison kommt im Kampf gegen die Influenza ein Vierfach-Impfstoff zum Einsatz.
Wie der Pharmaverband BPI mitteilt, ist die AOK Nordost mit dem Versuch gescheitert, beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen den Verband zu erwirken.