Impfstoffversorgung

Landgericht weist Eilantrag gegen BPI-Kritik ab

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BERLIN. Wie der Pharmaverband BPI mitteilt, ist die AOK Nordost mit dem Versuch gescheitert, beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen den Verband zu erwirken.

Die AOK hatte den BPI wegen dessen Kritik an einem Vertrag zur Impfstoffversorgung mit den Apothekerverbänden Berlins, Brandenburgs und Mecklenburg-Vorpommerns zunächst abgemahnt.

Die AOK hatte sich daran gestört, dass der BPI den Vertrag mit einem exklusiven Rabattvertrag gleichsetzt. Solche Exklusivverträge sollen bei der Impfstoffversorgung aber nicht mehr zum Tragen kommen.

Eine Begründung für den Ende März ergangenen Beschluss des Landgerichts liege noch nicht vor, heißt es. (cw)

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