Impfstoffversorgung

Landgericht weist Eilantrag gegen BPI-Kritik ab

Veröffentlicht:

BERLIN. Wie der Pharmaverband BPI mitteilt, ist die AOK Nordost mit dem Versuch gescheitert, beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen den Verband zu erwirken.

Die AOK hatte den BPI wegen dessen Kritik an einem Vertrag zur Impfstoffversorgung mit den Apothekerverbänden Berlins, Brandenburgs und Mecklenburg-Vorpommerns zunächst abgemahnt.

Die AOK hatte sich daran gestört, dass der BPI den Vertrag mit einem exklusiven Rabattvertrag gleichsetzt. Solche Exklusivverträge sollen bei der Impfstoffversorgung aber nicht mehr zum Tragen kommen.

Eine Begründung für den Ende März ergangenen Beschluss des Landgerichts liege noch nicht vor, heißt es. (cw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

G-BA-Plenum

Mindestmenge für Operationen bei Morbus Hirschsprung

Bundesamt für Soziale Sicherung

Aufsicht: Krankenkassen reden höhere Zusatzbeiträge schön

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Müssen die Praxen Angst vor Sanktionen wegen der ePA haben, Herr Naumann?

Zwei seltene Ursachen

Diagnose vaginaler Blutungen bei Kindern: Ein Leitfaden für die Praxis

Lesetipps
Ein Mann hält sich die Hände an den schmerzenden Rücken

© Gina Sanders / stock.adobe.com

Gastbeitrag

Wie sinnvoll sind Injektionen an der Wirbelsäule?