Eine Präsenzapotheke mit Versandhandelserlaubnis darf die Arzneimittel selbst ausliefern. (Symbolbild)

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Bundesverwaltungsgericht

Mehr Spielraum für Versandapotheken

SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Hersteller fordern maßvolle Markteingriffe