SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Hersteller fordern maßvolle Markteingriffe

Die Gesundheitswirtschaft ist nicht bereit, umfassende staatliche Lenkungsbefugnisse widerspruchslos hinzunehmen.

Veröffentlicht:

Berlin. Mehrere Herstellerverbände appellieren an die Bundesregierung, sich mit der Beschneidung unternehmerischer Freiheiten während der Corona-Krise aufs Nötigste zu beschränken.

Anlass der zu Wochenbeginn veröffentlichten Stellungnahme ist der Entwurf der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung, die am Mittwoch in Kraft tritt.

Die bis spätestens Ende März 2021 befristete Verordnung sieht neben etlichen Ausnahmen von der Aut-idem-Substitution oder von Regularien zur Betäubungsmittelverschreibung auch die Erlaubnis zu massiven staatlichen Eingriffen in den Handel und die Preisbildung für Arznei- und Hilfsmittel, Diagnostika und Medizinprodukte vor.

Lesen sie auch

Unter anderem sollen die Hersteller auf Verlangen der Regierung „jederzeit und unverzüglich“ Auskunft über Warenbestände, Produktionskapazitäten und Preise geben. Zudem soll das Gesundheitsministerium den Handel einschränken und sogar selbst Preise für versorgungskritische Produkte festsetzen dürfen – orientiert allerdings am Marktpreis vor der Pandemie-Feststellung.

Was der Gesundheitswirtschaft – Unterzeichner sind die Pharmaverbände BAH, BPI und Bio Deutschland, die MedTechverbände BVMed, Spectaris, VDGH, ZVEI sowie der Digitalverband bvitg – dennoch entschieden zu weit geht, nicht zuletzt der Unbestimmtheit des Verordnungstextes wegen.

„Eingriffe in bestehende Vertragsverhältnisse sollten unterbleiben“

So werde zwar in der Begründung ausdrücklich darauf abgestellt, „dass es um die Sicherstellung und Ermöglichung der Versorgung mit Produkten des medizinischen Bedarfs zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie geht“. Das sei aber auch im Verordnungstext noch klarzustellen, fordern die Verbände. Denn dort ist lediglich ganz allgemein von „Produkte(n) des medizinischen Bedarfs“ die Rede.

Kritisiert wird auch, dass die Verordnung keine Regularien zur Geheimhaltung der anzufordernden betrieblichen Informationen beinhaltet. Oder dass hinsichtlich amtlicher Preis- und Produktionsvorgaben keine Haftungs- und Entschädigungsregeln vorgesehen sind, wenn ein Unternehmen infolgedessen bereits eingegangene Verpflichtungen zu verletzen gezwungen ist. „Eingriffe in bestehende Vertragsverhältnisse sollten unbedingt unterbleiben.“

Im Einzelfall seien „den vorgesehenen Maßnahmen Angaben zu Umfang und Dauer beizufügen“, heißt es, sowie deren Notwendigkeit zu begründen. Nur so könnten „die Auswirkungen auf die Unternehmen auf ein gerechtfertigtes Ausmaß begrenzt werden.“ (cw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Frühe Nutzenbewertung

Mangels geeigneter Studie: Kein Zusatznutzen für Avacopan

Das könnte Sie auch interessieren
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
 Shabnam Fahimi-Weber

© Jochen Tack

Einsatz im Kriegsgebiet

Essener HNO-Ärztin hilft Menschen im Iran via Telemedizin

Endoskopische Auffälligkeiten bei der Colitis ulcerosa

© Gastrolab / Science Photo Library

Interview

Das ist neu in der S3-Leitlinie Colitis ulcerosa