Bundesverwaltungsgericht
Mehr Spielraum für Versandapotheken
Eine Apotheke, die eine Versandhandelserlaubnis besitzt, darf auch eine lokale Rezeptsammelstelle mit Botendienst betreiben.
Eine Apotheke, die eine Versandhandelserlaubnis besitzt, darf auch eine lokale Rezeptsammelstelle mit Botendienst betreiben.
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