Bei der Bestimmung der Patientenpopulation im Rahmen der frühen Nutzenbewertung kann grundsätzlich auf Abrechnungsdaten der Kassen zurückgegriffen werden.
Das Geheimhaltungsinteresse der Sozialkassen überwiegt die Informationsfreiheit für andere Beteiligte: Das gilt jedenfalls für Rabattverträge, urteilt das BVG..
Das IQWiG hat Daten der Studie ARAMIS bewertet. Für Darolutamid gebe es zum Beispiel in der Endpunktkategorie Mortalität einen Hinweis auf einen beträchtlichen Zusatznutzen, so das Institut.