Das Bundessozialgericht in Kassel (Archivbild): Die Richter präzisierten jetzt die Voraussetzungen dafür, wann Krankenkassen auch bei einer Ausnahmeindikation als „letztem Strohhalm“ die Kosten übernehmen müssen.

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Urteil

Bundessozialgericht: „Letzter Strohhalm“ nicht erst kurz vor dem Tod

Wer will, der darf. Demnächst.

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Drogenpolitik

Mit der Cannabis-Freigabe gewinnt die Selbstmedikation

Ein Gewitter droht: Wetterextreme sorgen für zunehmende Belastungen der Menschen. Gleichzeitig verursachen auch Krankenhäuser eine enorme Menge Treibhausgase.

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Plan des GKV-Spitzenverbands

Gesundheitswesen und Pflege sollen klimaneutral werden