Krankenkassen und Gerichte dürfen Ausnahmemedikationen nicht pauschal ablehnen, wenn mit dem Tod der Patientin erst in zwei Jahren zu rechnen ist, betont das Bundessozialgericht. Entscheidend sei, dass der tödliche Verlauf unumkehrbar ist.
Das Nachschub-Controlling im Arzneimittelmarkt wird feingliedriger: Die vollversorgenden Großhändler erheben jetzt produkt- und wirkstoffbezogen die Lieferbereitschaft der Industrie.
Zeitgleich mit der Freigabe des Konsums wird Cannabis ein regulär zu verordnendes Arzneimittel. An der sozialrechtlichen Erstattung ändert sich nichts. Und in der Privatmedizin? Bundesärztekammer und PKV wollen sich nicht festlegen.
Der GKV-Spitzenverband hat sich mehr Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen zur Aufgabe gemacht: Auf der Agenda stehen bis 2045 eine bessere Digitalisierung und weniger Fehlversorgung.
Die Industrie verspricht größeren Rabattspielraum in Preisverhandlungen, wenn Erstattungspreise vertraulich bleiben. Kritiker monieren Mehraufwand und leerlaufende Verordnungssteuerung.
Wegen der Probleme mit dem elektronischen Rezept wollen Hausärztinnen und Hausärzte in Nordrhein morgens nur noch Papierrezepte ausstellen. Sie schließen weitere Aktionen nicht aus.
Wollen Ärztinnen und Ärzte, die nicht in einer Praxis oder einem Krankenhaus arbeiten, Arzneimittel verordnen, müssen sie künftig auf dem Rezept zwei bestimmte Angaben machen.