Urteil
Bundessozialgericht: „Letzter Strohhalm“ nicht erst kurz vor dem Tod
Krankenkassen und Gerichte dürfen Ausnahmemedikationen nicht pauschal ablehnen, wenn mit dem Tod der Patientin erst in zwei Jahren zu rechnen ist. Entscheidend ist, dass der tödliche Verlauf unumkehrbar ist.



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