Der Nutzen neuer Arzneien soll künftig EU-weit geprüft werden. Das soll nationale Behörden und Pharma entlasten. Die deutschen HTA-Institutionen G-BA und IQWiG loben den Weg – und warnen vor Risiken.
Überwiegend Zustimmung kommt von Pharmaverbänden für den Verordnungsentwurf aus dem BMG, mit dem in letzter Sekunde das AMNOG-Verfahren und die EU HTA verzahnt werden sollen.
Für die Entwicklung eines neuartigen Antibiotikums bekommt die Uni Gießen von der globalen Förderplattform CARB-X fast eine Million Euro. Ein Experte für Insektenbiotechnologie ist der Kopf der Forschungsgruppe.
Während in Deutschland vor der Nutzung tabakfreier Nikotinbeutel gewarnt wird, sind 20 dieser Produkte in den USA nun zugelassen worden. Die FDA sieht in den Beuteln ein Mittel für die Raucherentwöhnung.
Die Europäische Arzneimittelkommission hat im vergangenen Jahr 114 Arzneimittel in der EU zur Zulassung empfohlen. Darunter waren auch mehrere neue Wirkstoffe.
Der künftigen Bundesregierung sollte daran gelegen sein, der „Schlüsselindustrie Pharma“ keine Steine in den Weg zu legen. Findet jedenfalls der Branchenverband „Pharma Deutschland“.
Dass ein Hustensaft keinen Alkohol enthält, müssen Eltern und Alkoholkranke der Packungsbeilage entnehmen. Denn ein entsprechender Hinweis auf der Schachtel ist arzneimittelrechtlich unzulässig.
Mit Hilfe von externen Dienstleistern schauen sich Krankenkassen die Verordnungen einzelner Vertragsärzte genau an. Das Bundesamt für Soziale Sicherung mahnt Kassen, die gesetzlichen Grenzen dabei strikt zu beachten.
Kein „Duell der Giganten“, aber eines zwischen zwei gestandenen Berufspolitikern: Am Donnerstag wird erneut über den ehrenamtlichen Vorsitz des Apothekendachverbands ABDA abgestimmt. Der Gegenwind für die Amtsinhaberin wächst.