Eine im EU-Ausland ansässige Versandapotheke durfte Kunden in Deutschland vor über zehn Jahren Boni auf rezeptpflichtige Arzneimittel gewähren, entschied der Bundesgerichtshof.
Die Karlsruher Richter bestätigten verschiedene Preisabschläge sowie die Verlängerung des Preismoratoriums. Die Regelungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes sind damit rechtmäßig.
Die Verordnung von Medizinal-Cannabis soll künftig nur noch nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt möglich sein. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will zudem den Online-Versand verbieten.