Für kurzfristige Termine soll eine Cottbuser Augenärztin eine Zahlung von 50 Euro verlangt haben. Der Fall beschäftigt jetzt die Politik - und die Staatsanwaltschaft.
Die ärztliche Schweigepflicht ist bedroht, wenn Patientendaten zunehmend technisch verwertet werden - und dafür auch noch Geld fließt, warnt ein Medizinrechtler.