Patientenrechtegesetz

Mehr als nur ein Sturm im Wasserglas

Ein Medizinrechtler lobt das Patientenrechtegesetz vor allem für seine Klarstellungen. Ärzten rät er zur Gelassenheit.

Veröffentlicht:

BERLIN. Das Patientenrechtegesetz hat zwar kaum Neues, dafür aber einige Klarstellungen gebracht. Dieses Fazit zieht der Medizinrechtler Professor Jochen Taupitz rund ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes.

"In einigen wichtigen Punkten hat der Gesetzgeber für mehr Rechtssicherheit gesorgt", sagte Taupitz beim Symposium für Ärzte und Juristen der Kaiserin-Friedrich-Stiftung vor Kurzem in Berlin.

Positiv bewertet er, dass Gesetzgebung und Rechtsprechung durch das Patientenrechtegesetz wieder mehr konform gehen, zum Beispiel bei der Umkehr der Beweislast bei schweren Behandlungsfehlern.

Nachbesserungsbedarf sieht der Jurist nicht, aber einige Notwendigkeiten zur Feinabstimmung. "An manchen Stellen wird dem Patienten mehr versprochen, als er tatsächlich bekommt", so Taupitz. Problematisch ist aus seiner Sicht vor allem die umfassende Aufklärungspflicht des Arztes bei Behandlungsbeginn.

"Da steht etwas im Gesetz, was so überhaupt nicht praktikabel ist", sagte Taupitz. Seine Botschaft an die Ärzte: "Keine Panik! Das Gesetz ist nicht so schlimm, wie viele befürchten."

Das sieht auch der Anästhesist Professor Walter Schaffartzik so. Er betrachtet das Gesetz als hilfreiches "Nachlesewerk, um einmal über den Umgang mit Patienten nachzudenken", findet darin jedoch "in wesentlichen Dingen nichts Neues".

Mit Taupitz stimmt er zudem darin überein, dass die Aufklärungspflicht bei Behandlungsbeginn unpraktikabel ist. "Das geht nicht. Viele Dinge ergeben sich erst während der Behandlung", sagte Schaffartzik.

Er stellte infrage, ob das Gesetz zu mehr Patientensicherheit führt und würdigte, dass es für den Einsatz von Fehlermeldesystemen wie CIRS (Critical Incidence Reporting System) eine finanzielle Förderung vorsieht. "Über die Etablierung der Fehlermeldesysteme hat man schon einen Beitrag zu mehr Patientensicherheit geleistet", so Schaffartzik. (ami)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
Waldemar Gutknecht 07.04.201420:43 Uhr

Mehr als nur ein Sturm im Wasserglas

Das ist wohl wahr und betrifft allem was im Gesundheitswesen "reformiert" wird. Man kann sich wohl denken was passiert, wenn man die Scheflein von Wolf bewachen läßt und das ist das KK-System das unter dem Deckmantel einer Solidarischer Gesundheitsversorgung die Bürger ausbeutet, da kann man machen was man will, alle bemühungen hinsichtlich des Patientenschutzes ist nicht mehr als nur ein Sturm im Wasserglas, weil das KK-System ist parse Patientenfeindlich, das einzige was in dierser Sicht aushelfen kann ist das KK-System das zu einem raffinierten Ausbeutungssystem mutiert ist abzuschaffen, bleibt die Frage, womit das Heuchlerische System ersetzen?? Hier http://file2.npage.de/012547/57/html/ansicht.htm finden Sie eine Alternative zum KK-System, das lößt alle Probleme im Gesundheitswesen und miltipliziert das wenige was in diesem Ausbeutungssystem doch noch gibt. Jede Bildgruppe im angegebenem Link stellt eine verknüpfung zu beschreibung wie es sein könnte.
Grüß
Zeuys

Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)

Übersicht

Eine Agenda für Seltene Erkrankungen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Shared Decision Making ist gerade bei der Diagnostik und Therapie seltener Erkrankungen ein wichtiges Versorgungsprinzip. (Symbolbild mit Fotomodellen)

© Pixel-Shot / stock.adobe.com

Seltene Erkrankungen

Was auch Patienten tun können

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Metaanalyse

Keine Evidenz für die meisten Statin-Nebenwirkungen

Röntgen-Thorax führte zur Diagnose

Kasuistik: Negativer D-Dimer-Test trotz akuter Lungenembolie

Geldanlage

Was einen guten Vermögensverwalter ausmacht

Lesetipps
Eine Frau liegt erschöpft auf einem Sofa.

© fizkes / stock.adobe.com

Patientenumfrage

Krebs: So häufig sind Tumorschmerzen

Ein Mann schaut auf seine Smartwatch und auf sein Smartphone

© vm / Getty Images

Hypertonie

Smartwatch und Co.: Wie weit ist die manschettenlose Blutdruckmessung?