Patientenrechtegesetz

Mehr als nur ein Sturm im Wasserglas

Ein Medizinrechtler lobt das Patientenrechtegesetz vor allem für seine Klarstellungen. Ärzten rät er zur Gelassenheit.

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BERLIN. Das Patientenrechtegesetz hat zwar kaum Neues, dafür aber einige Klarstellungen gebracht. Dieses Fazit zieht der Medizinrechtler Professor Jochen Taupitz rund ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes.

"In einigen wichtigen Punkten hat der Gesetzgeber für mehr Rechtssicherheit gesorgt", sagte Taupitz beim Symposium für Ärzte und Juristen der Kaiserin-Friedrich-Stiftung vor Kurzem in Berlin.

Positiv bewertet er, dass Gesetzgebung und Rechtsprechung durch das Patientenrechtegesetz wieder mehr konform gehen, zum Beispiel bei der Umkehr der Beweislast bei schweren Behandlungsfehlern.

Nachbesserungsbedarf sieht der Jurist nicht, aber einige Notwendigkeiten zur Feinabstimmung. "An manchen Stellen wird dem Patienten mehr versprochen, als er tatsächlich bekommt", so Taupitz. Problematisch ist aus seiner Sicht vor allem die umfassende Aufklärungspflicht des Arztes bei Behandlungsbeginn.

"Da steht etwas im Gesetz, was so überhaupt nicht praktikabel ist", sagte Taupitz. Seine Botschaft an die Ärzte: "Keine Panik! Das Gesetz ist nicht so schlimm, wie viele befürchten."

Das sieht auch der Anästhesist Professor Walter Schaffartzik so. Er betrachtet das Gesetz als hilfreiches "Nachlesewerk, um einmal über den Umgang mit Patienten nachzudenken", findet darin jedoch "in wesentlichen Dingen nichts Neues".

Mit Taupitz stimmt er zudem darin überein, dass die Aufklärungspflicht bei Behandlungsbeginn unpraktikabel ist. "Das geht nicht. Viele Dinge ergeben sich erst während der Behandlung", sagte Schaffartzik.

Er stellte infrage, ob das Gesetz zu mehr Patientensicherheit führt und würdigte, dass es für den Einsatz von Fehlermeldesystemen wie CIRS (Critical Incidence Reporting System) eine finanzielle Förderung vorsieht. "Über die Etablierung der Fehlermeldesysteme hat man schon einen Beitrag zu mehr Patientensicherheit geleistet", so Schaffartzik. (ami)

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