Für diese Einsicht hätten die meisten Ärzte wohl keine Umfrage gebraucht: Patienten verschweigen ihnen manchmal gesundheitsrelevante Informationen. Doch so wenig überraschend diese Erkenntnis ist, so bedenklich ist sie dennoch.
Sofern Gründe vorliegen, sind ärztliche Leistungen in der GOÄ steigerungsfähig. Aber geht das auch bei technischen Leistungen und was könnten gute Gründe sein? Das wollten Teilnehmer eines GOÄ-Workshops auf dem Tag der Privatmedizin wissen.
Die Allgemeinärztin Hanneke Lambregts hat zur Lösung eines Problemes eine alte Technik neu entdeckt: Damit ihre Patienten schnell einen Facharzttermin erhalten, nutzt sie ihr Fax-Gerät.
Als Arzt muss man damit rechnen, dass Patienten nicht alle gesundheitsrelevanten Infos wahrheitsgemäß offenlegen. Wann und warum sie sie verheimlichen, haben Psychologen analysiert.
Patienten wollen in Sachen Therapie mitreden – und ihre Ärzte lassen sie auch. Das ergab eine Umfrage im Auftrag des Bundesverbands der Arzneimittelhersteller.
Dreieinhalb Jahre nach Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzesparagrafen ist es nun soweit: Ärzte können ab sofort bei ihren Kassenärztlichen Vereinigungen eine Genehmigung beantragen, Zweitmeinungen abzurechnen.