Die Patientenvertretung in Brandenburg erhält eine Koordinierungsstelle. Nach Bayern und Nordrhein-Westfalen ist Brandenburg das dritte Bundesland, das
Der Aufruf von Patienten im Warteraum verstößt nicht gegen die ärztliche Schweigepflicht. Vorsicht geboten ist jedoch bei Diagnoseerörterung vor Publikum sowie der Datenweitergabe an externe Dienstleister.