In Zukunft sollen Ärzte auf jede Arzneiverordnung eine Dosierempfehlung schreiben müssen. Das Ziel: eine bessere Arzneimitteltherapiesicherheit. Ganz ohne Aufwand für Ärzte ist die allerdings nicht zu haben.
Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Krankenhäusern soll nach Plänen des Bundesgesundheitsministers künftig nicht nur nach Menge und Einsatz des Personals und der Geräte gehen, sondern sich vor allem an Behandlungsergebnissen orientieren.
Zu je 2000 Euro Strafe sind zwei Berliner Gynäkologinnen wegen unzulässiger Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt worden. Die KV sieht die ärztliche Hilfe als unabdingbar.