Wie reagieren Hausärzte auf die wachsende Infektionsgefahr mit SARS-CoV-2? Kommt genügend Unterstützung vom Gesundheitsamt? Die „Ärzte Zeitung“ hat in zwei Praxen nachgefragt.
Bei groben Arztfehlern können Patienten im Klagefall auf Beweislastumkehr hoffen. Im Streit mit medizinischen Gutachtern ist das jedoch nicht vorgesehen.
Ärzte müssen Privatpatienten über Mehrkosten informieren, die möglicherweise nicht übernommen werden. Im Versäumnisfall muss aber der Patient nachweisen, dass ihm ein Schaden entstanden ist.