Instagram ist nicht nur eine Social-Media-Plattform für schöne Bilder: Es bietet Ärzten auch die Möglichkeit, die eigene Praxis samt Leistungen darzustellen. Das zeigt das Beispiel zweier Arztpraxen.
Die KBV-Spitze verteidigt die neuen Zuschläge zur telefonischen Beratung im EBM. Einzelne KVen nehmen ihre Sonder-Abrechnungsregeln für die Telefonsprechstunde zurück.
Psychotherapeuten und Allgemeinmediziner in Nordrhein-Westfalen bekunden derzeit starkes Interesse an Videosprechstunden– und bekommen ihre Genehmigung.
Die KV Sachsen testet in ihren Anlaufpraxen Patienten nur dann auf das Coronavirus SARS-CoV-2, wenn diese von einem niedergelassenen Arzt oder einem Gesundheitsamt dorthin überwiesen werden.