Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen können künftig auch per Videosprechstunde ausgestellt werden – unter bestimmten Voraussetzungen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss nun beschlossen.
Wer krank ist, geht eigentlich zum Arzt. Zum Amtsarzt wollte ein Arbeitnehmer aber nicht – und kassierte prompt eine Abmahnung. Zu Recht, wie nun das Landesarbeitsgericht Nürnberg entschied.
In knapp sechs Monaten fällt der Startschuss, dann müssen Kassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte anbieten. Die haben auch Interesse daran, stellen aber Bedingungen für die Nutzung.
Von Niedergelassenen werde man nicht nur als Konkurrent, sondern auch als Partner wahrgenommen. Im Telemedizin-Markt sei Platz für alle, so David Meinertz, Gründer des digitalen Arztkontakts „Zava“.
Mit Videosprechstunde und E-Rezept Patienten außerhalb der Praxisöffnungszeiten schneller versorgen: Die KV Hessen stattet im Rahmen eines Modellprojekts ihren Ärztlichen Bereitschaftsdienst mit digitalen Anwendungen aus.