Die geplante Streichung der Neupatientenregelung sorgt auch beim Internistentag in Berlin für Unmut. Die Ampel torpediere damit eine Ankündigung im Koalitionsvertrag, so BDI-Chefin Neumann-Grutzeck.
Vertragsärzte stemmen sich dagegen, dass die Neupatientenregelung gekippt wird: Dabei gehe es den Niedergelassenen nicht so sehr ums Geld, sondern um etwas anderes, betont der KBV-Vorstand.
Internist Dr. Sebastian Sohrab sieht seine Petition im Bundestag als flankierende Maßnahme zu dem Offenen Brief der KBV an Gesundheitsminister Lauterbach wegen der Neupatientenregelung.
Wir Deutschen regeln alles gerne. Nur schlagen wir manchmal über die Stränge und verfallen dem Irrglauben an die Technokratie. Dabei könnten wir von medizinischen Leitlinien lernen.
Mit einem Aktionstag protestieren 2000 Praxen in Berlin gegen die geplante Streichung der TSVG-Neupatientenregelung. Gesundheitsminister Lauterbach werfen sie Wortbruch vor.
Alles ist relativ! Die Bundespolitik spendiert sich einen Haushalt, der die halbe Billion Euro reißt. Gleichzeitig sollen Vertragsärzte 400 Millionen verlieren, weil man die Neupatientenregel schleifen will.
Ärzte wollen auf einen drohenden Versorgungsengpass für die Patienten aufmerksam machen, der aus ihrer Sicht durch die geplante Streichung der Neupatientenregelung durch den Gesundheitsminister droht.
Die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls bei Kindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist nun auch durch Fachärzte für Kinder- und Jugendchirurgie möglich: DIe BÄK hat die Richtlinie geändert.
Zehn Millionen Euro stellt das Land NRW für Betroffene des Bottroper Zyto-Skandals bereit. Die Antragsfrist läuft. Bislang hat erst ein kleiner Teil Leistungen aus dem Hilfefonds erhalten.
Was eigentlich nicht weiter überrascht: Ein Psychotherapeut, der sich gravierend an Patientinnen vegriffen hat, musste die Approbation abgeben. Zu Recht, befand nun auch ein Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf stellt fest: Ohne persönliche Unterschrift des ausstellenden Arztes und ohne nachvollziehbare Benennung der konkreten gesundheitlichen Einschränkung hat ein Attest keinen Bestand.
Masken und Impfung machen das SARS-CoV-2-Ansteckungsrisiko nach Auffassung des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts „hinnehmbar“: Ein Schüler kann nicht wegen Angst vor einer Infektion zu Hause bleiben.