Keine Kompensation für Versorgungsdefizite
Die Leistungspflicht der Krankenkasse erstreckt sich nicht auf die Überwachung eines Kindes mit Fettstoffwechselstörung während des Schulbesuchs. Dies falle in den Bereich der Grundpflege und Betreuung, so das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.