Nach der Weiterbildungszeit wollen Ärzte durchstarten - doch Vorsicht, es könnten beruflich nicht alle Türen offen stehen. Der Grund: Eine Wettbewerbsklausel im Weiterbildungsvertrag. Wird sie übersehen, droht Strafe.
Mit den Stimmen der Opposition hat der Bundestags-Gesundheitsausschuss am Mittwoch einstimmig die Gesetzesvorlage der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG gebilligt.