Berufsanerkennung

Gesetz auf den Weg gebracht

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BERLIN. Mit den Stimmen der Opposition hat der Bundestags-Gesundheitsausschuss einstimmig die Gesetzesvorlage der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG gebilligt. Am 17. Dezember sollder Entwurf im Bundestag verabschiedet werden.

Die EU-Richlinie trat im Januar 2014 in Kraft. Sie muss bis 18. Januar 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden. Das Gesetz regelt die Anerkennung von Heilberufsabschlüssen, die im Ausland erworben wurden.

Zudem soll ein Vorwarnmechanismus eingeführt werden, der europaweit erkennen lässt, für welche Personen nationale Behörden die Berufsausübung untersagt haben. (cw)

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