Wenn Arbeitskleidung durch Keime oder Körperflüssigkeiten verunreinigt werden kann, muss der Arbeitgeber diese waschen, urteilt ein Verwaltungsgerichtshof. Das könnte auch Arztpraxen betreffen.
Arztpraxen, die an der HzV der AOK Baden-Württemberg teilnehmen, können ihre VERAH mit E-Bikes ausstatten. Das seit dem Frühjahr bestehende Angebot wird gut angenommen.