Die Versorgung der Corona-Patienten ist der Lackmus-Test für ein Gesundheitswesen. Wie sich Baden-Württemberg dabei geschlagen hat, wird kurz vor der Landtagswahl unterschiedlich bewertet.
Das Stuttgarter Landessozialgericht besteht auf den Voraussetzungen der Cannabisverordnung: schwerwiegende Erkrankung und ausgeschöpfte Standardbehandlung. Schlafprobleme qualifizieren aber nicht für den THC-Einsatz.
Es knirschte zuletzt häufig in der grün-schwarzen Koalition. Gesundheit und Pflege waren auffallend oft Zankapfel. Die Sicherstellung der Versorgung wird Topthema auch für die nächste Regierung sein.