Baden-Württemberg
Landesbasisfallwert: Zehn Milliarden Euro für Kliniken im Südwesten
Kassen und Krankenhausgesellschaft einigen sich auf eine Erhöhung des Fallwerts auf 3750 Euro – doch es gibt eine Sonderregelung.
Veröffentlicht:Stuttgart. Der Landesbasisfallwert (LBFW) in Baden-Württemberg steigt im laufenden Jahr um 2,1 Prozent auf 3750,41 Euro. Darauf haben sich die Krankenkassen und die Baden-Württembergische Landeskrankenhausgesellschaft (BWKG) geeinigt. Er nimmt somit im Vergleich zu 2020 um rund 78 Euro zu. Beim LBFW handelt es sich um einen einheitlichen Preis für Klinikleistungen, Ausnahme davon sind pflegerische Leistungen auf bettenführenden Stationen.
Über den Basisfallwert werden den Krankenhäusern in diesem Jahr mehr als sieben Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Hinzu kommen Kosten für das Pflegepersonal in Höhe von 1,9 Milliarden Euro sowie weitere Entgelte und Zuschläge im Umfang von rund 900 Millionen Euro. Insgesamt würden gesetzliche und private Kassen den Krankenhäusern in diesem Jahr rund zehn Milliarden Euro zur Verfügung stellen, hieß es.
Erstmals vereinbart wurde zudem eine Kompensation für die ersten beiden Monate des Jahres ohne Erhöhung: Ab dem 1. März zahlen die Kassen daher bis Ende des Jahres den Betrag von 3763 Euro. Die Verhandlungspartner lobten die Einigung als „auskömmlichen Kompromiss in herausfordernden Zeiten“. Zum Vergleich: Im Vorjahr war der LBFW um 3,48 Prozent im Vergleich zu 2019 gestiegen.
Der Basisfallwert ist seit geraumer Zeit ein Politikum im Südwesten. So setzt sich etwa die SPD im Landtag für einen „fairen Landesbasisfallwert“ ein. Geklagt wird, der Wert würde die überdurchschnittlichen Personalkosten und Tariflöhne nicht angemessen abbilden. (fst)