In Baden-Württemberg ist die Zahl der eingeleiteten Verfahren wegen eines fehlenden Corona-Impfnachweises bisher gering – angesichts der ursprünglich mehr als 37.000 ungeimpften Beschäftigten.
Seit Mitte März benötigen Beschäftigte in Altenheimen und Kliniken einen Impfnachweis. Aber offenbar wird in einigen Landkreisen in Baden-Württemberg auf Zeit gespielt.