Baden-Württemberg
Kein Corona-Impfnachweis: Bisher 450 Bußgeldverfahren im Ländle eingeleitet
In Baden-Württemberg ist die Zahl der eingeleiteten Verfahren wegen eines fehlenden Corona-Impfnachweises bisher gering – angesichts der ursprünglich mehr als 37.000 ungeimpften Beschäftigten. Die Bußgelder belaufen sich zumeist auf 250 bis 300 Euro.
Veröffentlicht:Stuttgart. 450 Bußgeldverfahren laufen derzeit in Baden-Württemberg gegen Personen, die im Gesundheitswesen arbeiten und dennoch keinen Corona-Impfnachweis im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorgelegt haben. Das hat das Sozialministerium in Stuttgart am Freitag mitgeteilt.
Dabei seien bereits erste Bußgelder in einer Größenordnung von 250 bis 300 Euro verhängt worden. Das geht aus einer Abfrage des Sozialministeriums bei den Gesundheitsämtern im Südwesten hervor. Das Infektionsschutzgesetz des Bundes gibt einen Bußgeldrahmen von bis zu 2500 Euro vor. Die Höhe hänge auch davon ab, ob es sich um einen erstmaligen oder einen wiederholten Verstoß handele, hieß es zur Erläuterung.
Umsetzung der Corona-Impfpflicht in Baden-Württemberg
Sozialministerium hakt nach bei Impfnachweisen
Mehr als 37.000 Beschäftigte in Baden-Württemberg hatten es bis Mitte März versäumt, ihrem Arbeitgeber einen Immunitätsnachweis vorzulegen. Sie wurden seitdem von den Gesundheitsämtern, denen die Namen übermittelt wurden, dazu aufgefordert. Mehr als 13.000 der 37.000 Betroffenen seien der Nachweispflicht bislang nachgekommen.
1481 Personen machten den Angaben zufolge geltend, sie könnten aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden, berichtet das Sozialministerium. (fst)