Umsetzung der Corona-Impfpflicht in Baden-Württemberg

Sozialministerium hakt nach bei Impfnachweisen

Seit Mitte März benötigen Beschäftigte in Altenheimen und Kliniken einen Impfnachweis. Aber offenbar wird in einigen Landkreisen in Baden-Württemberg auf Zeit gespielt.

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Nach einer vorläufigen Übersicht ist in Baden-Württemberg bisher nur in wenigen Fällen ein Bußgeld wegen eines fehlenden Impfnachweises vollstreckt worden.

Nach einer vorläufigen Übersicht ist in Baden-Württemberg bisher nur in wenigen Fällen ein Bußgeld wegen eines fehlenden Impfnachweises vollstreckt worden.

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Stuttgart. Drei Monate nach Beginn der Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Altenheimen und Kliniken sind im Südwesten erst wenige Bußgelder gegen ungeimpfte Pflegekräfte verhängt worden. Das Sozialministerium hakt nun per Umfrage bei den Gesundheitsämtern nach. Berichte über Verzögerungen oder sogar eine Nicht-Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gibt es auch aus anderen Bundesländern, so beispielsweise aus Sachsen.

Diesen Montag soll die Abfrage beendet sein und dann ausgewertet werden, sagte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur. Zwar sei der Spielraum der Kreise beim Umgang mit ungeimpften Beschäftigten groß, doch in der Hauptsache gehe es darum, Alte und Kranke in Heimen und Krankenhäusern zu schützen.

Im Landkreis Calw wurden bisher 81 Verfahren eingeleitet, in 15 Fällen wurden Bußgeldbescheide erlassen, teilte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur mit. Die Betroffenen müssen 250 Euro zahlen und damit rechnen, dass sie unter Umständen bis Ende des Jahres in ihrem Job am Patienten nicht mehr arbeiten dürfen oder sogar ganz freigestellt werden.

Viele Verfahren sind noch nicht abgeschlossen

Das Landratsamt Karlsruhe leitete kürzlich Verfahren zur Einleitung eines Bußgeldes im zweistelligen Bereich an die Bußgeldstelle der Stadt Karlsruhe weiter. Im Kreis Reutlingen wurde in etwa 80 Fällen ein Bußgeld angedroht.

In den vergangenen Wochen haben sich Zehntausende Beschäftigte ohne Impfnachweis bei den Gesundheitsämtern gemeldet, doch in vielen Kreisen dauern die Verfahren noch an, wie eine dpa-Umfrage ergab. Das trifft zum Beispiel auf Mannheim, Tübingen, den Enzkreis oder den Kreis Breisgau-Hochschwarzwald zu.

Aus Sicht von Joachim Walter, Präsident des Landkreistags, droht die Impfpflicht den Pflegenotstand im Land zu verschärfen. Er dringt darauf, die Regel auszusetzen.

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Für neue Verunsicherung in der Umsetzungspraxis dürfte ein Eilbeschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht in Schleswig sorgen. Das Gericht gab damit einer Zahnarzthelferin aus Flensburg recht, die sich nicht impfen lassen will. Das Gericht bezeichnete den Verwaltungsakt, mit dem das Gesundheitsamt die Vorlage eines Nachweises anordnen wollte, als rechtswidrig. (dpa)

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