Eine stark kurzsichtige Polizeibeamtin hat keinen Anspruch auf eine staatliche Finanzspritze für die Korrektur ihrer Sehschwäche per Laser-Eingriff. Das Verwaltungsgericht München wies am Donnerstag die Klage der Oberkommissarin gegen den Freistaat Bayern auf Beihilfe zu der Operation ab.
Der BKK-Landesverband Bayern beklagt die Mengenentwicklung im Freistaat: Zwischen 2002 und 2012 seien die bereinigten Krankenhauskosten Bayerns um 40 Prozent auf rund 945 Euro je Einwohner im Jahr gestiegen. Um 13 Prozent hätten die Fallzahlen zwischen 2006 und 2012 zugenommen.
Eine interne Kommission soll die Vorwürfe klären, die gegen das Klinikum Bayreuth erhoben werden. Der Geschäftsführer wird bis auf Weiteres freigestellt. Das sind die Ergebnisse der Krisensitzung von Aufsichtsrat und Krankenhauszweckverband.