In Bayern streiten Ärztevertreter und Politik über den CSU-Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Retungsdienstgesetzes, der vor allem den Handlungsspielraum des Ärztlichen Leiters im Rettungsdienst ausweitet. BLÄK, KVB und agbn kritisieren, sie seien dazu nicht gefragt worden.
Soll die Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes wirklich ohne Beteiligung der Ärztekammer, der KV und der Interessenvertretung der Notärzte auf den Weg gebracht werden?