Direkt zum Inhaltsbereich

Kommentar

Etwas viel Staatsmedizin

Veröffentlicht:

Soll die Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes wirklich ohne Beteiligung der Ärztekammer, der KV und der Interessenvertretung der Notärzte auf den Weg gebracht werden? Diesen Eindruck hat jedenfalls die Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte (agbn) in einer eilends verfassten Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf vermittelt, der jetzt in erster Lesung im Landtag behandelt wurde.

Darin geht es auch darum, die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) künftig der staatlichen Rettungsdienstbehörde, also letztendlich dem Innenministerium, zu unterstellen. Ein nach Angaben der agbn in Deutschland einmaliger Vorgang. Ärzte im Notdienst würden so zu Erfüllungsgehilfen des Staates.

Damit nicht genug: Dass der ÄLRD als Vertreter des Staates vom Notarzt künftig nicht anonymisierte Patientendaten wird anfordern können, stellt einen Bruch der ärztlichen Schweigepflicht dar. Die Frage, welcher Drogenkonsument sich dann noch einem Notarzt offenbaren wird, wenn er weiß, wie löcherig das Patientengeheimnis dann sein wird, ist keineswegs nur rhetorisch.

Der Gesetzentwurf bedarf deshalb noch mal einer gründlichen Überarbeitung. Dabei sollte die Einbeziehung ärztlichen Sachverstandes kein Hinderungsgrund sein.

Lesen Sie dazu auch: Rettungsdienst: Fachärzte für Allgemeinmedizin diskriminiert?

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar

Das Sparpaket als Hypothek für Nina Warkens Reformkurs

Beitragssatzstabilisierungsgesetz

GKV-Sparpaket: Bundesrat stimmt „mit Schmerzen“ zu

Das könnte Sie auch interessieren
50 Jahre Jung-Preis

© Jung-Stiftung für Wissenschaft und Forschung

50 Jahre Jung-Preis

Freiheit als Voraussetzung für medizinischen Fortschritt

Anzeige | Jung-Stiftung für Wissenschaft und Forschung
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: AIO-KRK-0424/ass-Registerstudie: Leitlinienadhärenz

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [5]

BRAFV600E-mutiertes mCRC nach systemischer Vortherapie

Registerstudie weist auf Defizite in der Umsetzung der Leitlinienempfehlungen hin

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Pierre Fabre Pharma GmbH, Freiburg
Abb. 1: Rückgang der generalisierten tonisch-klonischen Anfälle unter Cannabidiol + Clobazam

© Springer Medizin Verlag , modifiziert nach [1]

Real-World-Daten aus Deutschland zum Lennox-Gastaut- und Dravet-Syndrom

Cannabidiol in der klinischen Praxis: vergleichbare Wirksamkeit bei Kindern und Erwachsenen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Jazz Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Daten zur lipidologischen Versorgung von Patientinnen und Patienten mit hohem kardiovaskulärem Risiko aus der VESALIUS-REAL-Studie

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [7]

Kardiovaskuläre Prävention

Frühe Risikoidentifikation und konsequentes Lipidmanagement

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Amgen GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Änderungen im Überblick

So wirkt sich das GKV-Spargesetz auf Praxen aus

Betäubungsmittel richtig verordnen

Opioide in der Urlaubsvertretung: Wie sich Missbrauch vorbeugen lässt

Lesetipps
Tablets to maintain the correct functioning of the human cardiovascular system on a blue background close-up

© bisonov / stock.adobe.com

Kombi schlägt Monotherapie

Diese Blutdrucksenker werden am besten vertragen

Schlange wartender Patienten am Praxisempfang

© Racle Fotodesign / stock.adobe.com

Einschätzung von Kollegen

Wenn die Telefon-AU wegfällt: Was das für den Praxisalltag bedeutet