Kommentar

Etwas viel Staatsmedizin

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Soll die Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes wirklich ohne Beteiligung der Ärztekammer, der KV und der Interessenvertretung der Notärzte auf den Weg gebracht werden? Diesen Eindruck hat jedenfalls die Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte (agbn) in einer eilends verfassten Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf vermittelt, der jetzt in erster Lesung im Landtag behandelt wurde.

Darin geht es auch darum, die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) künftig der staatlichen Rettungsdienstbehörde, also letztendlich dem Innenministerium, zu unterstellen. Ein nach Angaben der agbn in Deutschland einmaliger Vorgang. Ärzte im Notdienst würden so zu Erfüllungsgehilfen des Staates.

Damit nicht genug: Dass der ÄLRD als Vertreter des Staates vom Notarzt künftig nicht anonymisierte Patientendaten wird anfordern können, stellt einen Bruch der ärztlichen Schweigepflicht dar. Die Frage, welcher Drogenkonsument sich dann noch einem Notarzt offenbaren wird, wenn er weiß, wie löcherig das Patientengeheimnis dann sein wird, ist keineswegs nur rhetorisch.

Der Gesetzentwurf bedarf deshalb noch mal einer gründlichen Überarbeitung. Dabei sollte die Einbeziehung ärztlichen Sachverstandes kein Hinderungsgrund sein.

Lesen Sie dazu auch: Rettungsdienst: Fachärzte für Allgemeinmedizin diskriminiert?

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