Das Landesarbeitsgericht Berlin hat die Kündigung einer Krankenschwester für unwirksam erklärt, die Fotos eines verstorbenen Babys auf Facebook veröffentlichte (Az.: 17 Sa 2200/13). Grundsätzlich sei deren Verhalten zwar geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, heißt es.