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Prostatakrebs

Neuer IV-Vertrag für Berliner AOK-Patienten

Urologen in Berlin können an einem neuen IV-Vertrag teilnehmen: Es geht um Patienten der AOK Nordost mit Niedrigrisiko-Prostatakarzinom, die nach der "Active Surveillance"-Methode betreut werden. Den Urologen winkt eine zusätzliche Vergütung für die Beratungsgespräche.

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BERLIN. Einen neuen IV-Vertrag für Prostatakrebs-Patienten haben der Berufsverband der Deutschen Urologen (BDU) in Kooperation mit der KV Berlin und die AOK Nordost geschlossen. Im Mittelpunkt stehen Patienten mit einem Niedrigrisiko-Prostatakarzinom, deren Behandlung nach der "Active Surveillance"-Methode (Aktive Überwachung) erfolgt, wie es in einer Mitteilung heißt.

"Nicht immer muss bei Prostatakrebs sofort eine Operation oder Bestrahlung erfolgen. Die S3-Leitlinie zum Prostatakarzinom sieht auch die aktive Beobachtung als Behandlungsoption vor", erläutert BDU-Präsident Dr. Axel Schroeder.

Gerade bei älteren Männern mit einem nicht aggressiven Karzinom sei die Chance sehr hoch, dass sie trotz der Krebserkrankung ein normales Leben ohne Beschwerden und Einschränkungen führen können.

"Die 'Active-Surveillance‘-Methode kann deshalb eine gute Alternative zu den nicht immer erforderlichen invasiven Therapien sein. Die aktive und engmaschige Überwachung des Tumors ermöglicht es zudem, bei Veränderungen schnell adäquat reagieren zu können", so Schroeder. Die erst kürzlich vorgestellten Ergebnisse der HAROW-Studie haben den Nutzen der Aktiven Überwachung gezeigt.

Extra-Vergütung für Beratungsgespräche

Der neue Vertrag nach Paragraf 73c SGB V sieht den Angaben zufolge zunächst ein ausführliches Arzt-Patientengespräch vor, in dem über alle infrage kommenden Therapiemöglichkeiten aufgeklärt und Vor- und Nachteile der "Active Surveillance"-Methode erläutert werden.

Wenn der AOK-versicherte Patient seine Teilnahme erklärt, wird er einmal im Quartal zur Untersuchung des PSA-Wertes und einem anschließenden Gespräch eingeladen, heißt es in der Mitteilung.

In der Beratung bespricht der Arzt persönlich mit dem Patienten die Befunde der vorangegangenen Untersuchung und geht ausführlich auf dessen Fragen und Befürchtungen ein. Auf Wunsch des Versicherten können Angehörige an dem Beratungsgespräch teilnehmen.

"Wir werten den Versorgungsvertrag als einen Erfolg für die 'sprechende Medizin‘", betont der Vorsitzende des Berliner BDU-Landesverbandes Dr. Peter Kühne.

"Sowohl das Erstgespräch als auch die quartalsweise folgenden Beratungsgespräche werden dem behandelnden Urologen zusätzlich vergütet, sofern er an diesem Vertrag teilnimmt. Die Abrechnung innerhalb des Vertrages erfolgt über die KV Berlin, die zudem auch für die Qualitätssicherung verantwortlich zeichnet", erklärt Burkhard Bratzke, Vorstandsmitglied der KV Berlin. (eb)

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