Krankenschwester

Keine Kündigung wegen Facebook-Fotos von Patienten

Veröffentlicht:

BERLIN. Das Landesarbeitsgericht Berlin hat die Kündigung einer Krankenschwester für unwirksam erklärt, die Fotos eines verstorbenen Babys auf Facebook veröffentlichte.

Grundsätzlich sei deren Verhalten zwar geeignet, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen, heißt es. Die unerlaubte Veröffentlichung von Patientenbildern verstoße in erheblicher Weise gegen die Schweigepflicht. Außerdem habe sie Patientenrechte verletzt.

In dem konkreten Fall jedoch hielten die Arbeitsrichter unter Abwägung aller Umstände sowohl eine ordentliche wie außerordentliche Kündigung für unverhältnismäßig; lediglich eine Abmahnung sei angebracht.

Die Krankenschwester habe eine emotionale Bindung zu dem Kind aufgebaut, der sie durch die Veröffentlichung der Bilder Ausdruck gegeben habe. Auch sei das Baby in keiner Weise bloßgestellt worden. Schließlich habe sie die Bilder unmittelbar nach den ersten Vorhaltungen ihres Arbeitgebers von ihrer Facebook-Seite entfernt. (eb)

Az.: 17 Sa 2200/13

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

G-BA-Plenum

Mindestmenge für Operationen bei Morbus Hirschsprung

Bundesamt für Soziale Sicherung

Aufsicht: Krankenkassen reden höhere Zusatzbeiträge schön

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Porträt

Der Onkologe und sein Apfel-Cider

Virtuelle Arztkontakte

Doc in the Box: Der Proof of Concept muss noch erbracht werden

Lesetipps
Eine Ärztin führt in der Klinik eine Ultraschalluntersuchung der inneren Organe eines Kindes durch.

© H_Ko - stock.adobe.com

Zwei seltene Ursachen

Diagnose vaginaler Blutungen bei Kindern: Ein Leitfaden für die Praxis