Arbeiter, die im Freien ihr Werk verrichten, haben ein doppelt so hohes Risiko, an Basalzellkarzinom zu erkranken, als Beschäftigte in Innenbereichen.

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Arbeiten unter freiem Himmel

Dermatologen wollen Basaliom als Berufskrankheit anerkennen lassen

Ein Attest verpflichtet Arbeitgeber zu einem ermessensgerechten Gesundheitsschutz der Mitarbeiter, urteilt das Arbeitsgericht Augsburg.

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Arbeitsgerichtsurteil

Attest kann Corona-Schutz am Arbeitsplatz verbessern

Der Vorgesetzte macht einen Unterschied

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Kommentar zum WIdO-Report

Der Vorgesetzte macht einen Unterschied