Hautärzte fordern die Aufnahme des Basalzellkarzinoms in die Berufskrankheitenliste. Denn „Outdoor-Worker“ hätten ein doppelt so hohes Risiko, an dieser Krebsform zu erkranken als Beschäftigte in Innenbereichen.
Ein hausärztliches Corona-Attest kann Arbeitgeber in die Pflicht nehmen, den Gesundheitsschutz für die Beschäftigten zu verstärken, urteilt ein Arbeitsgericht. Konkrete Maßnahmen können Mitarbeiter aber nicht verlangen.