Arbeiten unter freiem Himmel

Dermatologen wollen Basaliom als Berufskrankheit anerkennen lassen

Hautärzte fordern die Aufnahme des Basalzellkarzinoms in die Berufskrankheitenliste. Denn „Outdoor-Worker“ hätten ein doppelt so hohes Risiko, an dieser Krebsform zu erkranken als Beschäftigte in Innenbereichen.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Arbeiter, die im Freien ihr Werk verrichten, haben ein doppelt so hohes Risiko, an Basalzellkarzinom zu erkranken, als Beschäftigte in Innenbereichen.

Arbeiter, die im Freien ihr Werk verrichten, haben ein doppelt so hohes Risiko, an Basalzellkarzinom zu erkranken, als Beschäftigte in Innenbereichen.

© Dmitry Kalinovsky / iStock / Thinkstock

Berlin. Die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) fordert die Anerkennung des Basalzellkarzinoms als Berufskrankheit – zumindest für „Outdoor Worker“, Menschen, die im Freien arbeiten, wie in der Landwirtschaft, im Bauwesen, im Straßen- und Tiefbau, im Gartenbau, bei der Straßen- und Fahrzeugreinigung oder als Sicherheitspersonal. Sie verweist dabei auf eine Multicenterstudie der Forschergruppe um die Dresdener Dermatologin Professor Andrea Bauer, die untersucht, in welchem Ausmaß sich eine beruflich bedingte UV-Strahlungsexposition auf das Risiko, an einem Basalzellkarzinom zu erkranken, auswirkt (Journal of Occupational Medicine and Toxicology (2020). 15:28. doi.org/10.1186/s12995-020-00279-8).

Die Analyse der Daten ergab laut DDG, dass das Risiko, ein Basalzellkarzinom zu entwickeln, für die „Outdoor Worker“ doppelt so hoch ist, wie für Menschen, die nicht im Freien arbeiten – und dies unabhängig von der Tumorlokalisation, dem histologischen Subtyp und dem Hauttyp des Patienten. „Damit sind wichtige Voraussetzungen gegeben, um eine Anerkennung als Berufskrankheit auf den Weg zu bringen“, verdeutlicht Bauer. Denn nach deutschem Berufskrankheitenrecht muss eine Krankheit mindestens doppelt so häufig auftreten wie bei der übrigen Bevölkerung, um als beruflich verursacht eingestuft zu werden.

Hohe UV-Dosen in kurzer Zeit

Bauer geht davon aus, dass der entscheidende Punkt, der zu einer Risikoverdoppelung durch berufliche UV-Exposition führt, der Erwerb hoher UV-Dosen in kürzeren Zeitabständen bei beruflicher Außenarbeit (zum Beispiel 6000 SED in 15 Jahren Außenarbeit, [400 SED/Jahr]), im Vergleich zur kumulativen UV-Exposition während der gesamten Lebenszeit (zum Beispiel 9100 SED private Exposition bei einem 70-jährigen Menschen [130 SED/Jahr]) ist. Diese Annahme werde durch neue Daten aus dem Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) gestützt, das in Messkampagnen eine hohe berufliche UV-Belastung in vielen Außenberufen gezeigt habe.

Im Freien arbeitende Menschen, deren Haut über lange Zeit starker UV-Strahlung ausgesetzt ist, entwickeln häufiger einen hellen Hautkrebs als andere Menschen. Seit 2015 ist daher heller Hautkrebs in Deutschland als Berufskrankheit (BK) Nummer 5103 anerkannt. Die Dermatologen begrüßten den Schritt damals. Allerdings ist diese Entscheidung bisher aus Sicht der DDG mit einem Manko behaftet. Die BK 5103 greift nur für das Plattenepithelkarzinom und nicht für das viel häufigere Basalzellkarzinom. Daher müsse Letzteres in die Berufskrankheitenliste aufgenommen werden.

Wichtigkeit der Anerkennung betont

Jedes Jahr erkranken in Deutschland nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts 230.000 Menschen neu an nicht-melanozytären Hautkrebsformen, wie heller Hautkrebs auch bezeichnet wird. „Inzwischen werden jedes Jahr über 8000 Verdachtsfälle von beruflichem Hautkrebs bei Versicherten der Gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet, und ein Großteil wird anerkannt“, resümiert Professor Peter Elsner, Direktor der Klinik für Hautkrankheiten am Universitätsklinikum Jena und Beauftragter für die Öffentlichkeitsarbeit der DDG. Die Anerkennung als Berufskrankheit sei für die Betroffenen wichtig, da damit eine medizinische Versorgung zu Lasten der Unfallversicherung und gegebenenfalls auch eine Rentenzahlung verbunden sind.

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