Gericht: Ärzte, die sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sehen, können vom Portalbetreiber nicht verlangen, ihnen den Autor anonymer Bewertungen zu nennen.
In der Debatte um die Impfpflicht wurden sie bislang völlig vernachlässigt: die Praxisteams. Dabei müssten sie nur an ein paar organisatorischen Stellschrauben drehen und schon ließen sich Impflücken deutlich reduzieren. Und zusätzliches Honorar würde es den Praxen auch noch bringen.