Über 70 Prozent der Deutschen nutzen Online-Vergleichsportale. Dabei vergleicht rund jeder vierte Bundesbürger Leistungen und Preise auch mobil via Smartphone oder Tablet-PC. Viele gehen aber nicht selbst online, sondern lassen vergleichen.
Ärzte können nicht verlangen, dass eine schlechte Note aus einem Arztbewertungsportal gestrichen wird, nur weil der Patient mehr als die ärztliche Leistung bewertet hat. Das entschied das Landgericht München I.
Mit EFA 2.0 sollen Kliniken und Praxen in wenigen Wochen nicht nur systemunabhängig gemeinsame Patienten- und Fallakten nutzen können. Der neue Standard soll auch in Sachen Datenschutz helfen.
Wie lässt sich der Ablauf in der Notaufnahme verbessern? Das Klinikum Fulda setzt auf elektronische Armbänder für die Patienten - und nimmt damit bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Denn die Einwegarmbänder lösen gleich auch noch ein Hygieneproblem.