Ein Laborarzt gilt nicht mehr als freiberuflicher Selbstständiger, wenn er nur einen Teil der Proben selbst begutachtet. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss klargestellt. Danach unterliegt der Laborarzt dann der Gewerbesteuer.
Aktien sind derzeit relativ betrachtet interessanter als Anleihen. Solch eine relative Betrachtung kann es Anlegern deutlich leichter machen, Entscheidungen zum Depot zu treffen.
Konjunkturprognosen verraten Anlegern zwar langfristige Trends ? sie schützen sie aber nicht vor kurzfristigen Börseneinbrüchen. Vorsicht ist auch bei 'politischen Börsen' geboten.
Mehr als die Hälfte der Städte und Gemeinden in Deutschland hat in den vergangenen Jahren an der Steuerschraube gedreht, wie aus einer Analyse des Beratungsunternehmens Ernst & Young (EY) hervorgeht.
Das Heidelberger Bildungs- und Gesundheitsunternehmen SRH ist im Geschäftsjahr 2017 deutlich gewachsen. Der Umsatz sei um 6,6 Prozent auf 968,4 Millionen Euro gewachsen, so eine Mitteilung der SRH zur Vorlage des Geschäftsberichts 2017 am Montagnachmittag.