Nach der Scheidung eines Arztehepaares muss der Ehemann Teile seiner Versorgungsansprüche auch bei hohem Vermögen seiner Frau an selbige abgeben.

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Urteil

Bundesgerichtshof: Kein Verzicht für geschiedene Arztehefrau

Hält die Arbeitsbedingungen an der Charité auch ohne Boni für attraktiv: Personalchefin Carla Eysel.

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Erfolgreich bei Fachkräftegewinnung

Charité hält nichts von Wechselprämien für MFA