Urteil
Bundesgerichtshof: Kein Verzicht für geschiedene Arztehefrau
Trotz hohen Vermögens der Ex-Gattin muss der Ehemann Teile seiner Versorgungsansprüche abgeben, urteilen die Richter. Ihm bliebe eine Versorgung „oberhalb eines durchschnittlichen Renteneinkommens“.