Die Berliner Universitätsklinik Charité zahlt ihren Angestellten eine Prämie, wenn sie Mitarbeiter für den Pflege- und Funktionsdienst vermitteln. Das hat sie vor Kurzem in ihrem Mitarbeitermagazin bekannt gegeben.
Ein arbeits- oder tarifvertraglich vereinbartes Gehalt deckt auch Bereitschaftsdienste ab. Der Arbeitnehmer muss am Monatsende nur per Saldo wenigstens den gesetzlichen Mindestlohn erhalten.