Mecklenburg-Vorpommern

VERAH für Geriatrie heißt in "Gerda"

In Mecklenburg-Vorpommern kann aufwändige geriatrische Versorgung für AOK-Patienten jetzt auch delegiert werden.

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SCHWERIN. Immer mehr Menschen sind im Alter so schwer erkrankt, dass sie einen aufwändigen geriatrischen Versorgungsbedarf haben. Zugleich ist die Zeit der Hausärzte begrenzt. Helfen kann da die Delegation an eine geriatrisch qualifizierte nicht-ärztliche Praxisassistenz – kurz: "Gerda"-Fachkraft. Die KV Mecklenburg-Vorpommern hat kürzlich eine Vereinbarung mit der AOK Nordost für den Gerda-Einsatz geschlossen. Das Haupteinsatzgebiet sehen die Vertragspartner insbesondere bei Maßnahmen zur Arzneimitteltherapiesicherheit und Therapietreue sowie in der Verringerung von Multimedikation. Dazu soll eine "Gerda" die gesamte Medikation – auch die Selbstmedikation – erfassen und dem Patienten die richtige Einnahme vermitteln.

Bei Bedarf organisiert sie eine Pflegeüberleitung nach stationärer Entlassung oder eine unabhängige Beratung zu Hilfsmitteln und regionalen geriatrischen Betreuungsangeboten. Helfen soll dies AOK Versicherten, die mindestens 70 Jahre alt sind, mindestens zwei geriatrische Syndrome oder ein geriatrisches Syndrom und einen Pflegegrad aufweisen.

Teilnehmen können an dem Vertrag Fachärzte für Allgemeinmedizin und hausärztlich tätige Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Geriatrie oder der fakultativen Weiterbildung "klinische Geriatrie" oder Ärzte beider Fachrichtungen, die eine geriatrische Zusatzqualifikation auf Grundlage des Ausbildungscurriculums "geriatrische Grundversorgung" der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern absolviert haben. Die Gerda-Fachkraft muss eine Qualifikation zur VERAH oder NäPA gemäß Anlage acht des Bundesmantelvertrag-Ärzte besitzen sowie eine Genehmigung der KV, eine VERAH-Care-Qualifikation und die Qualifikation zur Gerda-Fachkraft.

Für diese Qualifikation erarbeiten die Vertragspartner derzeit ein Ausbildungscurriculum. Wer sich schon vorher zur Teilnahme am Vertrag qualifizieren will, kann übergangsweise an zwei Tagen ein 16-stündiges Schulungsmodul absolvieren. Die Genehmigung ist bis zum Inkrafttreten des Curriculums, längstens aber bis 30. September 2017 befristet. Die KV kündigte an, dass alle teilnahmeberechtigten Ärzte ein Schreiben mit Informationen und einer Einladung für Praxisassistenten erhalten.

Für die delegierten nicht-ärztlichen Leistungen der Gerda-Fachkraft können Ärzte die vertragsspezifischen EBM-Positionen 99670 als Zuschlag zu den VERAH-Care-Leistungen mit den Ziffern 93100, 93101 und 93102 abrechnen. Die Position 99670 ist nach Angaben der KV Mecklenburg-Vorpommern mit 12,50 Euro bewertet und maximal fünfmal im Behandlungsfall und zwölfmal im Krankheitsfall berechenbar. Die Vergütung erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. (di)

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